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ACHTUNG! KONTAKT! 

Da ich des öfteren FAKES und SPAMS bekomme, bitte den KONTAKT über den Postweg.

Bitte kurz schreiben um was es geht, dann melde ich mich! Oder Telefon Festnetz.
Vielen Dank, schade dass es Menschen gibt, welche uns das erschweren.

 

So finden Sie, kontaktieren Sie meine "Ideenwerkstatt" .
Mitten in Oberschwaben, jeweils 4km zwischen Aulendorf und Altshausen im idyllischen
Ebersbach-Musbach. Da wo sich Kuh, Pferd und Sau "Gute Nacht" sagen.

 

York Cardinal von Widdern
RENTNERUS
In der Altshauser Straße 15, 3.Stock, Wohnung 12
in 88371 Ebersbach - Musbach
Telefon 0 75 84 - 922 832
(Nur nach Vereinbarung und bei Notfällen
in Betrieb: Mobil 0151 207 385 15)

cardinal-von-widdern@web.de

www.cardy.name

AGB's

Damit wir uns vertragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Probeabzüge, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Recherche, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.

III. Zahlung
1. Die Zahlung (max. 450,- EURO/p.Monat beruht auf §§19 UStG ohne Mehrwertsteuer als Kleinstunternehmer, und ist deshalb steuerlich nicht absetzbar) ist, wenn unter den Zahlungsbedingungen der Rechnung nicht anders vermerkt, innerhalb von 14 Kalendertogen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt, Wechsel werden nicht angenommen.
2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Film- oder Papiermengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtungen nach
Abschnitt Vl. nicht nachgekommen ist.

IV. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht aus-
gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistungen und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Bereich des Auftragnehmers als auch dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftraggeber steht an vom Auftraggeber angelieferten Kliischees, Manuskripten, Reinzeichnungen, Rohmaterialien, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabe-
erklärungen. Belichtungs-, Druck- und ähnliche Weiterverarbeitungsaufträge, die vom Auftraggeber selbst erstellt wurden und keine Eingriffe des Auftragnehmers erfordern, sind vom Auftraggeber genauestens zu kontrollieren. Für eventuelle Veränderungen des Umbruchs, Fehlen oder Veränderungen von Bildern oder Schrift sowie für Veränderungen von Farben, Rasterwerten oder -Winkel übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle von verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten &361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird aus-
geschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckvorlagen oder -Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei Weiterverarbeitung von Fremddaten können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchem Falle ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit. Wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet
wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen die Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Mehraufwand bei Entwurfsleistungen und damit verbundenen Arbeiten von bis zu 10% sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Aufträge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die erbrachte Leistung und/oder die gelieferte Menge. Bei Lieferungen von Sonderanfertigungen aus Papier und anderen Materialien
erhöht sich der Prozentsatz auf 20%.

Vll. Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienendeGegenstände, digitalisierte Dokumente sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung gegen eine besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für den Vors
und grobe Fahrlässigkeit. Vom Kunden gelieferte Dokumente, die zur Weiterverarbeitung dienen, werden nicht gespeichert.
2. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung
selbst zu besorgen.

Vlll. Eigentum, Urheberrecht, Copyright
1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Lithographien, Druckplatten, Stehsätze, Diskettenlieferungen, angefertigte Reinzeichnungen, Layouts und Fotografien,
bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
3. Die Nutzung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Signets und Filmen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus geht, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und Zahlung einer entsprechenden zusätzlichen Vergütung für die Nutzungsrechtseinräumung (Copyright) zulässig.

IX. Impressum
Der Auftraggeber kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in einer geeigneten Art und Weise auf seine Firma aufmerksam machen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkei-
ten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Ebersbach-Musbach
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.

Impressum

York Cardinal von Widdern
Diplom-Kommunikations-Design
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